Private Krankenversicherung
Privat Krankenversichern kann sich nicht jeder. Dafür müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden. Arbeitnehmer dürfen sich privat Krankenversichern wenn ihr Jahreseinkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze von 47700€ brutto p. A. liegt. Beamte, Selbstständige und Freiberufler dürfen sich generell privat versichern. Bei Landwirten sieht es wiederum anders aus, obwohl diese selbstständig sind, dürfen sie sich nicht privat Krankenversichern sondern sind gesetzlich krankenversichert (in der LKK). Für Nichterwerbstätige besteht die Möglichkeit, sich über ihren privat versicherten Ehegatten zu versichern.
Private Krankenversicherungen bieten gegenüber den gesetzlichen Krankenversicherungen einige Vorteile. So hat man die Wahl zwischen mehreren Tarifen und kann sich bestimmte Zusatzleistungen auswählen. Die wichtigsten Merkmale sind die günstigen Prämien, frei Arztwahl und freie Krankenhauswahl. Hinzu kommen beispielsweise Vorteile beim Zahnersatz und bei Sehhilfen. Diese werden von den privaten Krankenversicherern größtenteils oder sogar ganz übernommen.
Doch wie bei allen Versicherungen ist ein Vergleich sehr wichtig. Private Krankenkassen bieten verschiedene Tarife für die unterschiedlichen Berufsgruppen an. Die Berufsgruppen sind in Risikogruppen eingeteilt. So wird z. B. ein Gerichtsbeamter in einer anderen Risikogruppe eingestuft, als ein Baumpfleger der Spezialfällungen vornimmt. Die Leistungen der einzelnen Versicher sollten ebenfalls genau geprüft werden.
Ich bin bei der Debeka gelandet – und bis sehr zufrieden.